Dr. von Schoenebeck

Kanzlei für

Betreuungsrecht, Erbrecht, Vorsorgerecht
in Berlin, Köln und bundesweit.

Idealerweise sorgt man tatsächlich frühzeitig für den Fall vor, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Der Vorsorgefall kann unversehens in jungen Jahren, z. B. durch Krankheit oder Unfall, eintreten. Viel häufiger aber sind Menschen im Alter auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Daher ist es besser, sich in gesunden Tagen Gedanken darüber zu machen, wer und wie im Vorsorgefall sich um die eigenen Angelegenheiten kümmern soll, und nicht erst, „wenn es so weit ist“, denn dann ist es oft genug zu spät. Vorsorgevollmacht und

Patientenverfügung sind die geeigneten Instrumente der Vorsorge. Je detaillierter darin Anweisungen an den Bevollmächtigten bzw. die behandelnden Ärzte erteilt werden, desto sicherer kann man davon ausgehen, dass später auch den eigenen Wünschen entsprechend gehandelt wird.

Zur Vorsorge gehört auch eine vernünftige Nachlassregelung, wenn man den Hinterbliebenen böse Überraschungen und ggf. langwierige Erbstreitigkeiten ersparen möchte. Anwaltliche Beratung bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen – Testament und Erbvertrag – ist daher gerade, aber nicht nur (!), bei Patchworkfamilien sinnvoll und in vielen Fällen geboten.

Und sollte doch der Fall eintreten, dass im Alter eine Betreuung eingerichtet werden muss, oder eine Vorsorgevollmacht gegenüber Dritten oder dem Betreuungsgericht durchgesetzt werden muss, ist anwaltliche Unterstützung ebenfalls erforderlich. Die Beratung und Vertretung von Betroffenen, Angehörigen und Vorsorgebevollmächtigten in Betreuungsverfahren gehört daher zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Rechtsanwältin
Dr. von Schoenebeck

Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten in Berlin, Köln und bundesweit in allen Angelegenheiten rund um Vorsorge-, Betreuungs- und Erbrecht.

Idealerweise sorgt man tatsächlich frühzeitig für den Fall vor, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Der Vorsorgefall kann unversehens in jungen Jahren, z. B. durch Krankheit oder Unfall, eintreten. Viel häufiger aber sind Menschen im Alter auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Daher ist es besser, sich in gesunden Tagen Gedanken darüber zu machen, wer und wie im Vorsorgefall sich um die eigenen Angelegenheiten kümmern soll, und nicht erst, „wenn es so weit ist“, denn dann ist es oft genug zu spät. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind die geeigneten Instrumente der Vorsorge. Je detaillierter darin Anweisungen an den Bevollmächtigten bzw. die behandelnden Ärzte erteilt werden, desto sicherer kann man davon ausgehen, dass später auch den eigenen Wünschen entsprechend gehandelt wird.

Zur Vorsorge gehört auch eine vernünftige Nachlassregelung, wenn man den Hinterbliebenen böse Überraschungen und ggf. langwierige Erbstreitigkeiten ersparen möchte. Anwaltliche Beratung bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen – Testament und Erbvertrag – ist daher gerade, aber nicht nur (!), bei Patchworkfamilien sinnvoll und in vielen Fällen geboten.

Und sollte doch der Fall eintreten, dass im Alter eine Betreuung eingerichtet werden muss, oder eine Vorsorgevollmacht gegenüber Dritten oder dem Betreuungsgericht durchgesetzt werden muss, ist anwaltliche Unterstützung ebenfalls erforderlich. Die Beratung und Vertretung von Betroffenen, Angehörigen und Vorsorgebevollmächtigten in Betreuungsverfahren gehört daher zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Der zweite Schwerpunkt ist die gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. die Durchsetzung oder Abwehr von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen und die Durchführung einer Erbauseinandersetzung. Aufgrund der thematischen Nähe zum Betreuungsrecht ist weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht der Testierstreit, wenn es also um die Frage geht, ob der oder die Erblasser/in bei Testamentserrichtung (noch) geschäftsfähig war.

Ich berate Sie gerne vor Ort in meiner Kanzlei im Berliner Westend, bei Bedarf auch in Köln-Marienburg und telefonisch bzw. online bundesweit.

Ihre Rechtsanwältin Dr. Astrid v. Schoenebeck

Über mich

Lebenslauf

  • Seit 05/2022 Rechtsanwältin in eigener Kanzlei
  • 01/2022: Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht
  • 2020 bis heute: Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum Erbrecht und Betreuungsrecht
  • Von 2020 bis 2022 Rechtsanwältin in der Kanzlei Meier & Kolleginnen, Kanzlei für Erbrecht, Seniorenrecht und Betreuungsrecht Sibylle Meier in Berlin
  • 2020 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2000 – 2020 Tätigkeit in der freien Wirtschaft / Elternzeit
  • 1997-1999 Promotion an der TU Dresden zum Thema „Moderne Kunst und Urheberrecht“
  • 1995-1997 wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Technik- und Urheberrecht an der TU Dresden
  • 1985-1995 Studium der Kunstgeschichte und Rechtswissenschaften, Referendariat am Kammergericht Berlin, 2. Staatexamen 1995